Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen B2B – Japanparts S.r.l.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für Geschäftskunden (B2B), wie Distributoren, Großhändler, Wiederverkäufer oder andere Wirtschaftsteilnehmer im Automotive-Sektor.

Der Verkauf an Endverbraucher ist in diesem Webbereich ausdrücklich ausgeschlossen. Daher findet das Verbraucherschutzgesetz keine Anwendung.

Diese AGB haben Vorrang vor allen anderen Bedingungen des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot.

Der Vertrag kommt zustande durch:

  •  
  • schriftliche Auftragsbestätigung durch Japanparts S.r.l. innerhalb von 15 Tagen; oder
  •  
  • Ausführung der Bestellung durch Japanparts S.r.l.

Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Mit Abgabe der Bestellung erklärt der Kunde, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

Japanparts S.r.l. behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen oder Lieferungen auszusetzen.

3. Preise

Die Preise entsprechen der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste und verstehen sich ohne MwSt.

Transportkosten sind nicht enthalten und können sich vor Versand ändern.

Steuern und Zölle im Bestimmungsland trägt der Kunde.

Der Kunde garantiert die Richtigkeit der Rechnungsangaben.

4. Zahlungsbedingungen

Zahlungen müssen gemäß den Rechnungsbedingungen erfolgen.

Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen gemäß gesetzlicher Regelung an.

Japanparts S.r.l. kann Lieferungen bei Nichtzahlung aussetzen.

5. Lieferung und Risikoübergang

Die Lieferung erfolgt innerhalb der vereinbarten Fristen.

Das Risiko geht bei Übergabe an den Transportdienst auf den Kunden über.

Japanparts S.r.l. haftet nicht für Lieferverzögerungen.

Lieferfristen können bei höherer Gewalt oder anderen Umständen verlängert werden.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Japanparts S.r.l.

Bei Zahlungsverzug kann Japanparts S.r.l. die Ware zurückfordern.

7. Reklamationen und Rücksendungen

Reklamationen müssen innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen.

  •  
  • 7.1 Schäden müssen sofort gemeldet werden;
  •  
  • 7.2 Abweichungen innerhalb von 8 Tagen;
  •  
  • 7.3 Rücksendungen nur nach Genehmigung;
  •  
  • 7.4 Transport nach Ermessen von Japanparts;
  •  
  • 7.5 Zahlungspflicht bleibt bestehen;
  •  
  • 7.6 Ersatz oder Rückerstattung nach Entscheidung von Japanparts.

8. Garantie

8.1 Geltungsbereich

Japanparts S.r.l. garantiert die Übereinstimmung der Produkte mit den technischen Spezifikationen.

Die Garantie gilt nur bei fachgerechter Installation durch qualifiziertes Personal.

Die Garantie gilt einmalig pro Produkt.

Die Produkte sind nicht für Endverbraucher bestimmt.

8.2 Dauer

EU-Kunden:

  •  
  • B2B: 12 Monate ab Lieferung;

Nicht-EU-Kunden:

  •  
  • Garantie gemäß lokalen Gesetzen, max. 12 Monate ab Kauf;

8.3 Bedingungen

Die Garantie deckt nur ursprüngliche Mängel ab.

Die Beweislast liegt beim Kunden.

8.4 Garantieleistungen

Japanparts S.r.l. kann nach eigenem Ermessen:

  •  
  • das Produkt ersetzen;
  •  
  • oder den Kaufpreis erstatten.

8.5 Abwicklung

Garantieansprüche müssen innerhalb der Frist eingereicht werden.

8.6 Ausschlüsse

  •  
  • unsachgemäße Installation;
  •  
  • falsche Verwendung;
  •  
  • normale Abnutzung;
  •  
  • unbefugte Änderungen;
  •  
  • indirekte Schäden;
  •  
  • verspätete Meldung.

8.7 Schlussbestimmungen

Japanparts verkauft nicht an Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzrechts.

9. Haftungsbeschränkung

Die Haftung ist auf den Produktwert begrenzt.

10. Geistiges Eigentum

Alle Marken und Inhalte sind Eigentum von Japanparts S.r.l.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt italienisches Recht. Gerichtsstand ist Verona (Italien).

12. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die übrigen Bestimmungen.

Japanparts S.r.l. kann die AGB jederzeit ändern.

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